GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN
PräambelDas Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde (Mieter) und dem Chalet Harmonie (Vermieter) regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und folgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Buchung für sich und für die von Ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.
Buchung und BuchungsbestätigungDie Buchung muss schriftlich bei Chalet Harmonie (Familie Klumpp & Familie Buchner) eingehen. Ein Buchungsformular finden Sie auf unsere Homepage www.chalet-harmonie.at oder als Anlage eines Angebotes. Der Feriengast verpflichtet sich mit seiner Reservierung zur Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Vermieters. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes nebst Einrichtung und Außenanlage. Die Angabe der Personenzahl bei einer Buchung erhält Gültigkeit und ist einzuhalten. Zusätzliche Personen, die in dem Mietobjekt übernachten, sind vom Mietergrundsätzlich der Verwaltung anzumelden. Bei nicht gemeldeter Überbelegung durch den Mieter ist die Verwaltung berechtigt, pro weitere Person im Mietobjekt einen Betrag bis zu Euro 30,00 pro Tag zu verrechnen.
ZahlungsfristenEine Reservierung oder Buchung wird vom Chalet Harmonie (Familie Klumpp & Familie Buchner) mit einer Buchungsmitteilung/Rechnung innerhalb von 14 Tagen bestätigt. Mit dieser Bestätigung wird die Reservierung zur Festbuchung. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung zahlt der Mieter eine Anzahlung von 20% des Mietpreises innerhalb von 10 Tagen. Die Restzahlung wird spätestens 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 5 Wochen vor Anreise) ist der Gesamtpreis sofort fällig. Bei verspätetem Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf die Reservierung, jedoch bleibt die Zahlungs-Verpflichtung des Mieters bestehen. Bei Nichteinhaltung bleibt eine Zahlungsverpflichtung trotzdem bestehen. Der Mieter kann von einer Reservierung nur schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt des Mieters werden vom Vermieter wie folgt in Rechnung gestellt:
Rücktritt/Umbuchung
- bis 91 Tage vor Mietbeginn Euro 50,00
- 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises,
- 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises,
- 34 bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
- 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95% des Mietpreises.
Bei Umbuchung werden dem Mieter Buchungsgebühren in Höhe von 10% des Mietpreises, mindestens aber Euro 50,00 berechnet. Bei vorzeitiger Abreise wird keine Rückerstattung der Restmiete geleistet.
Anreise/Abreise
Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag Einlass ins Mietobjekt ab 16 Uhr, am Abreisetag Übergabe des Hauses bis 10 Uhr im gereinigtem Zustand. Wird das Haus später als 10 Uhr verlassen, muss die Miete eines zusätzlichen Tages bezahlt werden. Abweichende An- und Abreisezeiten sind mit dem Vermieter zu vereinbaren. Die Buchungsbestätigung ist bei Anreise vorzulegen.
Nichtraucher Chalet
Das Chalet Harmonie ist ein Nichtraucher-Chalet. Im gesamten Chalet ist das Rauchen nicht gestattet. Sollte widerrechtlich geraucht werden, ist eine kostenpflichtige professionelle Geruchsbeseitigung pro Raum von 180,00 Euro zu bezahlen.
Haustiere
Wir weisen darauf hin, dass eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft nicht zulässig ist.
Besondere Bedingungen und Hinweise
- Preise: Für alle Preisangaben wird die zur Zeit gültige Preisliste zugrunde gelegt, die der Mieter auf Anfrage beim Vermieter erhält, oder auf der Homepage www.chalet-harmonie.at ersehen kann. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise (inkl. Mwst.). Alle Nebenkosten lt. Preisliste sind vom Mieter vor der Abreise mit der Verwaltung abzurechnen.
- Kaution: Der Vermieter ist berechtigt bei Schlüsselübergabe eine Kaution in Höhe von Euro 200,00 zu verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts nach Abzug der Nebenkosten zurückerstattet. Der Mieter bestätigt, dass er das Ferienhaus und dessen Einrichtung in sauberem, ordentlichem und vollständigem Zustand übernommen hat. Sollten sich nach der Übernahme noch Mängel feststellen, die evtl. vom Vormieter herrühren, werden diese unverzüglich an die Verwaltung gemeldet, damit keine Zweifel an der Urheberschaft dieser Mängel bestehen. Es wird vorausgesetzt, dass das Haus und dessen Einrichtung vom Mieter, seinen Angehörigen, Mitreisenden und Bekannten schonend behandelt und beim Auszug in ordentlichem Zustand wieder an den Vermieter übergeben wird. Sollte durch den Mieter oder dessen Mitreisenden das Haus, dessen Einrichtung oder Teile davon beschädigt werden oder abhanden kommen, haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Schäden oder Verluste müssen spätestens beim Auszug unaufgefordert dem Vermieter gemeldet werden.
- Rechtswahl und Gerichtsstand: Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Stand: März 2016